Mietbedingungen |
• Der Mieter muss im Besitze des Führerscheins Kategorie B sein. |
• Handlungsfähig |
• Seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins (kein Neulenker) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Mietdauer |
Halber Tag: |
07.30 - 12.00 Uhr oder 13.00 - 17.00 Uhr |
|
|
|
Ganzer Tag: |
07.30 - 17.00 Uhr |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mietdauerzuschläge |
Für angefangene Stunden ausserhalb Öffnungszeiten: CHF 5.00/angefangene Stunde. |
Abholung am Vorabend möglich gegen Aufpreis: CHF 25.00 pauschal. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Treibstoff |
Diesel (beschriftet am Tankdeckel). Treibstofffüllungen gehen zu Lasten des Mieters. |
Erfolgt das Tanken durch den Vermieter, werden dem Mieter zusätzlich zum Treibstoff eine Tankpauschale von CHF 35.00 in Rechnung gestellt. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Preis |
Alle Preise, wenn nicht anderst angegeben, in CHF und inklusive Mehrwertsteuer. |
Obligatorischer Versicherungsbeitrag von CHF 39.00 pro Mietdauer. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungsbedingungen |
Die Bezahlung kann mit Karte, Twint oder in Bar erfolgen und ist bei Abholung des Fahrzeuges zu |
begleichen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kaution |
Bei Abschluss des Mietvertrages muss eine Kaution hinterlegt werden, die als Sicherheit für den Vermieter gilt. |
Bei Inland-Fahrten ist eine Kaution von Fr. 250.00, bei Auslandfahrten (nur Anhänger) von Fr. 500.00 zu hinterlegen. |
Allfällige Mehraufwendungen für den Vermieter werden direkt der Kaution belastet/gegenverrechnet. Diese können sein: Tanken, Reinigungsarbeiten, Reperatur- und Schadensbehebung sowie verursachte Ausfälle von Fahrzeugen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Versicherungsschutz |
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt von CHF 1'000.00 und der Bonusverlust ist vom Mieter zu tragen. |
Ist die Schadensumme kleiner als der Selbstbehalt und der Bonusverlust, so wird der Schaden dem Mieter direkt verrechnet. Es sind nur Schäden am Mietfahrzeug und Fremdfahrzeugen versichert. Eigene Fahrzeuge des Mieters oder dessen Firma sowie des Vermieters sind von der Versicherungsdeckung ausgenommen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Übergabe/Rückgabe des Fahrzeuges |
Allfällig entdeckte Schäden am Fahrzeug müssen unmittelbar dem Vermieter gemeldet werden, da bei verspäterter Meldung (bei Rückgabe des Fahrzeuges) die Gewährleistungsrechte verlorgen gehen. |
Bei stark verschmutzten Fahrzeugen (aussen/innen) werden dem Mieter werden dem Mieter die Reinigung zu CHF 75.00/Stunde zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Unfälle |
Polizei und Vermieter sind sofort zu benachrichtigen. Unfallprotokoll erstellen. Für nicht gemeldete Schadenfälle haftet der Mieter auch nachträglich. |
Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung, Grob- fahrlässigkeit etc.). |
Sämtliche Unfallkosten sind in der Vollversicherung eingeschlossen. |
Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. |
|
Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer. |
|
|
Fahreinschränkungen / Fahrten in's Ausland |
Es ist untersagt mit einem bei uns gemieteten Fahrzeug in's Ausland zu fahren. |
Sollten diese Einschränkungen ignoriert werden, verlieren alle Versicherungen Ihre Gültigkeit. |
Der Fahrer wäre bei Schäden am Fahrzeug oder bei dessen Verlust voll verantworlich und müsste alle Konsequenzen selbst tragen, inklusive Rückführungskosten des Mietfahrzeuges. |
Anhänger können weiterhin für Auslandfahrten gebucht werden.
|